Kanton Bern: Neue Formularpflicht zum Anfangsmietzins

Gesetzliche Neuerungen auf einen Blick

Seit dem 1. Dezember 2025 gilt im Kanton Bern die Formularpflicht für die Mitteilung des Anfangsmietzinses.

Der Entscheid basiert auf der Abstimmung vom 28. September 2025 und betrifft alle Mietverhältnisse, für die ein Anfangsmietzins offengelegt werden muss.

Was bedeutet das für die Nutzer unserer Software?

Die in unseren Programmen integrierten Formulare befinden sich derzeit noch im Genehmigungsverfahren beim Obergericht Bern.

Sobald die Freigabe erfolgt, stehen sie wie gewohnt direkt in ImmoTop2 und Rimo R5 zur Verfügung.

Bis dahin empfehlen wir:

Bitte verwenden Sie die offiziellen Formulare des Kantons Bern.