Rimo R5
Sommeraktion
Jetzt buchen!
Rimo R5
Sommeraktion
Jetzt buchen!

Neue Vorgaben für QR-Rechnungen: Was Sie ab dem 21. November 2025 wissen müssen

Gesetzliche Neuerungen auf einen Blick

Am 21. November 2025 treten neue Richtlinien für QR-Rechnungen in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft die ausschliessliche Verwendung der strukturierten Adresse (Adresstyp «S») im Swiss QR Code. Das bedeutet, dass Adressen künftig in einzelne Elemente aufgeteilt werden müssen.

Darüber hinaus wird die Nutzung von Sonderzeichen und Umlauten erweitert. Die neuen Zeichensätze entsprechen den von der Bundesverwaltung zugelassenen Zeichen im Personenregister. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von SIX Group.

Quelle: www.six-group.com

Was bedeutet das für die Nutzer unserer Software?

ImmoTop

ImmoTop unterstützt die strukturierten Adressen bereits vollständig, sodass Sie keine weiteren Anpassungen vornehmen müssen.

ImmoTop2

Auch ImmoTop2 unterstützt die strukturierten Adressen bereits vollständig. Achten Sie darauf, dass Sie die aktuellste Version nutzen (ab Version 2.7.19).

Rimo R5

Rimo R5 deckt die strukturierten Adressen teilweise ab (Version 5.4.2). In manchen Fällen übermittelt die Software die Hausnummer jedoch nicht als separates Feld. Ab Version 5.4.3 lösen wir dieses Problem vollständig (Verfügbarkeit: 2. Quartal 2025). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie stets die aktuellste Rimo Version nutzen.

Wichtiger Hinweis für bereits versendete QR-Rechnungen

Haben Sie QR-Rechnungen mit einem Fälligkeitsdatum nach dem 21. November 2025 bereits verschickt? Wenn Sie diese mit einer älteren Softwareversion erstellt haben, drucken und versenden Sie die Rechnungen bitte erneut.

Gut vorbereitet auf die neuen QR-Vorgaben

Die Umstellung auf die neuen Vorgaben für QR-Rechnungen mag auf den ersten Blick wie eine zusätzliche Herausforderung erscheinen. Doch mit unseren aktuellen Software-Versionen sind Sie bestens vorbereitet. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.

Wir informieren Sie umgehend, falls sich relevante Änderungen ergeben, damit Sie stets auf dem neuesten Stand bleiben.

Gemäss dem heutigen Kenntnisstand der Bankinstitute beeinträchtigen die Änderungen Daueraufträge nicht oder nur in Ausnahmefällen, da diese bereits im E-Banking strukturiert hinterlegt sind.