Werde Teil des
W&W-Teams!
Werde Teil des
W&W-Teams!

Neue Vorgaben für QR-Rechnungen: Was Sie ab dem 21. November 2025 wissen müssen

Gesetzliche Neuerungen auf einen Blick

Am 21. November 2025 treten neue Vorgaben für QR-Rechnungen 2025 in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft die ausschliessliche Verwendung der strukturierten Adresse (Adresstyp «S») im Swiss QR Code. Das bedeutet, dass Adressen künftig in einzelne Elemente aufgeteilt werden müssen.

Darüber hinaus wird die Nutzung von Sonderzeichen und Umlauten erweitert. Die neuen Zeichensätze entsprechen den von der Bundesverwaltung zugelassenen Zeichen im Personenregister. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von SIX Group.

Quelle: www.six-group.com

Was bedeutet das für die Nutzer unserer Software?

ImmoTop

ImmoTop unterstützt die strukturierten Adressen bereits vollständig, sodass Sie keine weiteren Anpassungen vornehmen müssen.

ImmoTop2

Auch ImmoTop2 unterstützt die strukturierten Adressen bereits vollständig. Achten Sie darauf, dass Sie die aktuellste Version nutzen (ab Version 2.7.19).

Rimo R5

Rimo R5 unterstützt die strukturierten Adressen bereits teilweise (ab Version 5.4.2). Mit Version 5.4.3 stellen wir den neuen Standard vollständig bereit. Diese Version wird aktuell schrittweise an unsere Kunden ausgeliefert.

Wichtiger Hinweis für bereits versendete QR-Rechnungen

Haben Sie QR-Rechnungen mit einem Fälligkeitsdatum nach dem 21. November 2025 bereits verschickt? Wenn Sie diese mit einer älteren Softwareversion erstellt haben, drucken und versenden Sie die Rechnungen bitte erneut.

Gut vorbereitet auf die QR-Vorgaben

Die Umstellung auf die neuen Vorgaben für QR-Rechnungen mag auf den ersten Blick wie eine zusätzliche Herausforderung erscheinen. Doch mit unseren aktuellen Software-Versionen sind Sie bestens vorbereitet. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.

Wir informieren Sie umgehend, falls sich relevante Änderungen ergeben, damit Sie stets auf dem neuesten Stand bleiben.

Wichtig: Daueraufträge, die im E-Banking bereits mit strukturierten Adressen hinterlegt sind, sind in der Regel nicht betroffen.

Ab dem 14. November 2026 dürfen jedoch keine Zahlungsvorlagen oder Daueraufträge mehr verwendet werden, die auf unstrukturierten Adressen basieren. Prüfen Sie deshalb Ihre Vorlagen frühzeitig.