Mehrere Banken informieren ihre Kundinnen und Kunden derzeit über eine wichtige Umstellung im Schweizer Zahlungsverkehr. Ab dem 14. November 2026 gelten verbindlich die neuen Standards ISO 20022 Version 2019 und EBICS 3.0 – inklusive der Pflicht zu strukturierten Adressdaten bei Zahlungen. Wir zeigen Ihnen, was das bedeutet und wie Sie Ihre Rimo R5-Installation in wenigen Schritten darauf vorbereiten.
Was ändert sich?
Der Schweizer Finanzplatz stellt den elektronischen Zahlungsverkehr auf einheitliche, moderne Standards um:
- ISO 20022 Version 2019 wird ab 14. November 2026 zur verbindlichen Basis für Zahlungsdateien (pain.001).
- Strukturierte Adressdaten sind bei Zahlungsempfängern und – falls verwendet – beim Feld «Zahlbar durch» (Ultimate Debtor) künftig zwingend. Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land müssen in separaten, klar definierten Feldern angegeben werden; Freitext-Adressen sind nicht mehr zulässig. Die Felder Name, Ort und Land sind dabei obligatorisch.
Rimo R5 ist bereit – jetzt umstellen
Die gute Nachricht: Rimo R5 unterstützt die neue Zahlungsverkehr-Norm pain.001.001.09 (SPS 2019) bereits. Die Umstellung erfolgt nicht automatisch, sondern wird von Ihnen direkt in der Konfiguration aktiviert.
So stellen Sie um
- Öffnen Sie in Rimo R5 die Kundenadministration.
- Navigieren Sie zu Hilfstabellen → Verwaltung → Konfiguration.
- Suchen Sie den Eintrag «Pain.001 Version 9».
- Stellen Sie den Konfigurationstyp auf 1.
- Speichern Sie die Änderung.
Damit erstellt Rimo R5 Ihre Zahlungsdateien künftig im neuen, normkonformen Format.
