Referenzzinssatz Juni 2026: So bereiten Sie sich vor

Jedes Jahr am 1. Juni publiziert das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den aktuellen hypothetischen Referenzzinssatz. Für viele Immobilienverwaltungen ist das ein Datum, das im Kalender rot markiert ist. Das zu Recht. Denn der Referenzzinssatz ist eine der zentralen Berechnungsgrundlagen für Mietzinsanpassungen in der Schweiz.

Aktuell liegt der Referenzzinssatz seit März 2026 stabil bei 1.25%. Wohin er sich am 1. Juni bewegt, ist offen. Genau deshalb lohnt es sich, jetzt vorbereitet zu sein – in jedem Szenario.

Was viele unterschätzen: Vorbereitung ist alles. Wer erst am 1. Juni anfängt zu prüfen, verliert wertvolle Zeit. Wer jetzt schon handelt, ist im Vorteil.

 

Die drei Szenarien und was sie für Sie bedeuten

Szenario 1: Der Referenzzinssatz sinkt

Sinkt der Referenzzinssatz, haben Mieterinnen und Mieter das Recht eine Mietzinsreduktion zu verlangen. Als Verwaltung müssen Sie in diesem Fall prüfen, welche Mietverhältnisse betroffen sind, und – falls ein Begehren eingeht – fristgerecht reagieren.

Was jetzt zu tun ist: Behalten Sie Ihren Bestand im Blick. Wissen Sie, auf welchem Referenzzinssatz Ihre aktuellen Mietverträge basieren? Das ist die entscheidende Frage.

Szenario 2: Der Referenzzinssatz steigt

Steigt der Referenzzinssatz, eröffnet das die Möglichkeit für berechtigte Mietzinserhöhungen. Aber: Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn sie fristgerecht und auf dem amtlich genehmigten Formular mitgeteilt wird. Fehler im Prozess können dazu führen, dass eine Anpassung nicht durchgesetzt werden kann.

Was jetzt zu tun ist: Prüfen Sie, welche Mietverhältnisse für eine Erhöhung in Frage kommen. Bereiten Sie den Anpassungsprozess im System vor – als Simulation, bevor Sie definitiv abschliessen.

Szenario 3: Der Referenzzinssatz bleibt gleich

Auch wenn sich nichts ändert, lohnt sich ein Halbjahrescheck. Stimmen die Mietzinsbasen in Ihrem System noch? Sind alle Indexierungen korrekt erfasst? Gibt es offene Vorbehalte, die aufgelöst oder verrechnet werden könnten?

Was jetzt zu tun ist: Nutzen Sie den ruhigeren Moment für eine systematische Überprüfung Ihres Bestands.

 

So bereiten Sie sich in ImmoTop2 und Rimo R5 vor

Unabhängig davon, wohin sich der Zinssatz bewegt: Die Vorbereitung im System ist in beiden Fällen gleich. Hier die wichtigsten Schritte.

Indextabellen und Referenzzinssatz aktualisieren

Bevor Sie eine Mietzinsanpassung starten, müssen die Grundlagendaten im System aktuell sein.

ImmoTop2: Die Indextabellen können direkt über das Applikationsmenü unter «Wartung» heruntergeladen und aktualisiert werden. Anwenderinnen und Anwender mit Software-Wartungsvertrag erhalten diese kostenlos und monatlich.

Rimo R5: Die Indexwerte (KPI) werden via Datenaktualisierung automatisch bereitgestellt. Den Referenzzinssatz hingegen müssen Sie manuell pflegen: unter Kundenadministration / Hilfstabellen / Monatswerte / Referenzzinssätze. Nach Eingabe von Datum und Zinssatz wird der Wert mit einem Klick für alle Kantone übernommen.

Mietzinsbasen prüfen

Bevor Sie eine Anpassung berechnen, lohnt sich ein Blick auf die Mietzinsbasen Ihrer Mietverhältnisse. Auf welchem Referenzzinssatz basieren die aktuellen Mietzinse? Gibt es Verträge, die noch auf einem alten Satz beruhen? In beiden Systemen können Sie Ihre Mietverträge nach Mietzinsbasis filtern und auswerten – so sehen Sie auf einen Blick, wo Handlungsbedarf besteht.

Als Simulation starten

Sowohl ImmoTop2 als auch Rimo R5 bieten die Möglichkeit, eine Mietzinsanpassung zuerst als Simulation zu berechnen. Das bedeutet: Sie sehen das Ergebnis, ohne dass bereits Änderungen in den Stammdaten vorgenommen werden. Ideal zur Prüfung und – falls nötig – zur Freigabe durch den Eigentümer.

Erst wenn alles stimmt, setzen Sie die Anpassung definitiv und drucken das amtlich genehmigte Formular – inkl. QR-Rechnung und Einschreibebordereau, direkt aus dem System.

 

Schritt-für-Schritt-Anleitungen in der Knowledgebase

Den vollständigen Prozess finden Sie als Kundin oder Kunde direkt in myW&W:

ImmoTop2

  • KB-331 «Kursunterlagen Mietzinsanpassungen» – führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess
  • KB-386 «Genehmigung des Mietzinsanpassungsformulars» – relevant, falls Ihre Verwaltung auch bei Mietzinsreduktionen eine Bestätigung einholt

Hinweis: Bei einer Mietzinssenkung ist eine Genehmigung des Formulars nicht zwingend erforderlich. Einige Verwaltungen holen sie dennoch ein – das ist kantonal unterschiedlich geregelt.

Rimo R5

  • KB-200 «Formular Mietzinsänderung» – inkl. kantonsabhängiger Richtlinien zur Genehmigung
  • KB-355 «Verarbeitungen zur Liegenschaft» – umfassende Anleitung zum gesamten Mietzinsänderungsprozess

 

Wichtige Hinweise