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Update: Mietzinsformulare – neue Anforderungen ab 1. Oktober 2025

Gesetzliche Neuerungen auf einen Blick

Per 1. Oktober 2025 treten Änderungen der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) in Kraft. Ziel ist mehr Transparenz bei Mietzinserklärungen und neue Vorgaben für bestimmte Mietvertragsarten.

Wichtige Änderungen

Anfangsmietzinsformular (Kantone mit Formularpflicht)

Die Formulare werden erweitert und müssen künftig Referenzzinssatz und Teuerung gemäss LIK enthalten, die für den Vormietzins massgebend waren.

Mietzinserhöhungen bei Staffel- und Indexmieten

Für die Mitteilung von Mietzinsstaffeln genügt künftig einfache Schriftlichkeit; spezielle Formulare sind nicht mehr nötig.

Neue Bewilligungspflicht für Formulare

Auch bestehende Formulare zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und einseitigen Vertragsänderungen müssen neu bewilligt werden.

Umsetzung im Rimo R5 & ImmoTop2

Wir befinden uns derzeit im Genehmigungsverfahren mit allen betroffenen Kantonen. Sobald die Genehmigungen vorliegen, liefern wir die angepassten Dokumentenvorlagen per Update aus. Bis dahin empfehlen wir, ab dem 1. Oktober die offiziellen kantonalen Formulare zu verwenden.

Weitere Details

Gemäss Art. 269d Abs. 4 OR genügt künftig für Mitteilungen eine mechanisch nachgebildete Unterschrift auf den vorgeschriebenen Formularen. Wir prüfen derzeit eine entsprechende Umsetzung im Rimo R5 und ImmoTop2.

Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald alle Genehmigungen vorliegen und die aktualisierten Vorlagen in Ihrer Software verfügbar sind.